Sehr geehrter Herr Wiebold,
sehr geehrte Leser,
Bezugnehmend auf den von ihnen veröffentlichten Beitrag in oben genannter Sache gibt es eine aktuelle Neuigkeit. Ich bitte hier noch einmal um ihre Mithilfe und Unterstützung diesen Fall über ihre Online Präsens zu veröffentlichen.
Nicht genug damit das dieser Person im voran gegangenen Verfahren Recht zugesprochen wurde und dieser Mensch sich anhand eines Urteils bemächtigen kann. Jetzt wird auch noch die Instandsetzung und Renovierung der Wohnung gefordert. Vorab zu Information, die erheblichen Mängel in der Wohnung nebst genannten Asbest Bodenbelägen und PCB haltigem Estrich, feuchte Wände und fehlende Infrastruktur wurden bei einer Verhandlung dem zuständigen Gericht vorgetragen und mittels Beweisen dokumentiert. Das Gericht hat entschieden das diese Mängel nicht beachtenswert seien. Dies war kurz nach dem Einzug! Jetzt werden diese Mängel nun auf einmal in umgekehrter Folge gegen die ehemalige Mieterin angewendet. Hier ist fraglich in wie fern hier noch eine Gerechtigkeit vorliegt. Die Umstände und der damals vorliegende emotionale Notstand waren bis jetzt nicht einmal bei Gericht von Interesse. Wir werden hier in dieser Instanz weiterhin den Verlauf des Verfahrens beobachten.
Mit freundlichen Grüßen ( Name der Redaktion bekannt )
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Sehr geehrter Herr Wiebold,
sehr geehrte Mitarbeiter,
Hiermit übersende ich ihnen folgende Sachverhaltserklärung mit der Bitte um Veröffentlichung. Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall öffentliches Interesse besteht.
Hierbei geht es um einen Mietrechtlichen Streit der immer wieder zu lasten der Geschädigten ausgetragen wird. Der eigentliche Verursacher kommt mit seinem kriminellen und abgestumpften Machenschaften immer wieder durch. Aber hier zunächst eine kurze Schilderung:
Frau G. muß aufgrund von Streitigkeiten und Übergriffen sowie psychischer Belastung aus der gemeinsamen Wohnung die sie mit ihrem damaligem Lebenspartner bewohnt ausziehen. Das gemeinsamme Kind ist zu diesem Zeitpunkt gerade drei Wochen alt. Es gilt schnellstmöglich eine geeignete Wohnunterkunft zu finden. Erkennbar ein emotionaler Notstand der wiederum die Eltern von Frau G. in die Unterzeichnung einer Bürgschaft gedrängt hat. Diese ist zum erlangen einer kurzfrstig zu beziehenden Wohnung die geeignet scheint nötig. Da auch die finanziellen Mittel erheblich eingeschrängt sind und eine Kautionszahlung nicht in Frage kommt. Nach dem Einzug und der notdürftigen Instandsetzung der Infrastruktur (es fehlten selbst die Steckdosen) wurden nach Ablauf der Zeit immer mehr verdeckte Mängel bekannt. Der Vermieter Hanno,M., Am ......., in Bergkamen schert sich nicht um die Belange der Mieterin und bessert keinen der vorhandenen Mängel aus. Hier sind insbesondere der Schimmelbefall und die defekte Badewanne zu beklagen. Auerdem sind die Türrahmen erheblich beschädigt und im Gäste WC ist nicht einmal ein Waschbecken vorhanden, obwohl von Seiten des Vermieters die Ausbesserung versprochen wurde.Während der weiteren Bewohnungsphase kam es weiterhin nicht zu Reaktionen dies bezüglich so dass von Seiten der Mieterin Frau G. ein Rechtsbeistand eingeschaltet wurde. Dieser bemächtigte Frau G. mehrere Mietkürzungen durchzuführen. Dies wurde aber Frau G. zum Verhängnis denn vor Gericht verlor sie gegen den Vermieter und steht nun mit einer hohen Summe Schulden da. Alles weitere was im Verfahren nicht erwirkt wurde Versucht der Vermieter mit üblen arg hinterlistigen Methoden bei den Bürgen geltend zu machen. Der Vermieter Hanno, M. versucht sich durch dieses Verfahren zu refinanzieren. Wir leben in einem Rechtsstaaat wo so etwas nicht passieren darf, die Schwachen sind zu schützen und die die Unrecht geschehen lassen sind mit allen gesetzlichen Mitteln davon abzubringen. Der Richter der dieses Urteil gefällt hat steht meines erachtens niemals im Einklang mit Justizia! Ich trete mit diesem Fall an die Öffentlichkeit um Ihr Interesse zu Wecken und diesen Fall publick zu machen. Ich hoffe weiterhin auf Mediales Interesse an diesem schwerwiegenden Fall.
hochachtungsvoll ( Name der Redaktion bekannt )